Tandemfliegen

Tandemfliegen am Nebelhorn


Passagierflüge von allen Startplätzen sind nur gestattet, wenn vom Verein eine entsprechende Gebietslizenz erteilt wurde. Das Fluggebiet Nebelhorn ist hochalpin, ausgesetzt und verlangt eine dementsprechende Erfahrung!

Hierbei wird folgendermaßen unterschieden:
  1. Private Tageslizenz (tageslimitierte Gültigkeit): Für rein private Tandemflüge (nicht gewerblich) von den Startplätzen "Probsthaus" (Höfatsblick), "Probsthaus-Süd" (Zeigersattel) und "Gaißfuß". Bitte beachtet, dass wir zur Freigabe und Prüfung Vorlauf benötigen!
  2. Private Jahreslizenzen: für Vereinsmitglieder werden nur nach Beantragung bei der Vorstandschaft und Rücksprache mit den Sicherheitsbeauftragen erteilt
  3. Gebietslizenz (kein Zeitlimit): Für gewerbliche Tandemflüge von den Startplätzen "Probsthaus" (Höfatsblick), "Probsthaus-Süd" (Zeigersattel) "Gaißfuß" und vom gesamten Nebelhorn-Gipfelbereich.
Grundvoraussetzung:
  1. Unbeschränkter Luftfahrerschein (B-Schein)
  2. Gültige Passagierfluglizenz
  3. Gültige zutreffende Passagier-Haftpflichtversicherung (für privat oder gewerblich)
  4. Tageslizenz (privat) oder Gebietslizenz (gewerblich)
  5. Mitglied im ODV (bei Gebiets-Jahreslizenzen)
Ausbildungsflüge 
Ausbildungsflüge mit dem Tandem dürfen ausschließlich an den Startplätzen Zeigersattel und Gaißfuß durchgeführt werden.
Voraussetzung ODV-Mitglied.
 
Private Tageslizenz - Ergänzung per 12.10.2023 -
Berechtigt zu privaten (nicht gewerblichen) Tandemflügen. Hierbei darf nur an den Starplätzen Zeigersattel und Gaißfuß gestartet werden. Gipfelstart ist NICHT erlaubt! Um die Freigabe zu erlangen, muss der Versicherungsnachweis, Tandemschein und Schirm-Typ mit Farbe einem Vorstandschafts Mitglied vorgelegt bzw. mitgeteilt werden. Dies kann persönlich, per Mail oder per WhatsApp geschehen.
Der Antragsteller muss mindestens 1 Jahr im Besitz des Tandemscheins sein und im Besitz des B Scheines. Nicht Clubmitglieder bezahlen die aktuellen Landegebühren für sich und den Passagier.
 
Private Jahreslizenz - Klarstellung 29.01.2024 -
Nur für ODV-Mitglieder. Der Antrag ist zusammen mit der Lizenz und dem Versicherungsnachweis an die Vorstandschaft zu senden. Zum neuen Jahr muss der Versicherungsnachweis erneut vorgezeigt werden.

Gewerbliche Tandemflüge - Änderung ab 01.09.2023 unter "Dokumentation" -
Dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn dem Pilot vom ODV eine Gebietslizenz erteilt wird, die man wie folgt erlangen kann.

Folgende Kriterien sind zu erfüllen:
  • Mindestens 1 Jahre im Besitz der Tandemberechtigung für Deutschland
  • Vereinsmitgliedschaft beim ODV mind. 2 Jahre
  • 900 XC Punkte bei maximal 30 Solo-Flügen von den NBO Startplätzen müssen erflogen werden (keine zeitliche Begrenzung)
  • Pflichtdreieck (siehe unten) muss erflogen werden
  • Absolvierung von 60 Privaten Tandemflügen vom NBO, dabei gilt zu berücksichtigen:
  • zunächst min. 40 Flüge Tandem von Höfatsblick/Zeigersattel
  • sowie Nachweis von 10 Solo Flügen NBO Gipfel in der Zeit von  April-September (thermische Startbedingungen)
  • Anschließende Einweisung durch einen Sicherheitsbeauftragten in den Tandemgipfel-Start
  • min. 10 Tandemflüge vom NBO Gipfel in der Zeit von April - September (nachdem 40 Flüge vom Höfatsblick/Zeigersattel gesammelt wurden!)
  • die weiteren 10 Flüge können entweder vom Gipfel, Höfatsblick oder Zeigersattel gesammelt werden
  • die Flüge mit dem Tandem zählen nicht in die 900 XC Punkte Sammlung
Folgendes Pflichtdreieck ist zu absolvieren:
  • Start an einem der NBO Startplätze
  • Wendepunkte mit 100m Radien: Spießergipfel, Fürschießergipfel, Fellhorngipfel und Landung im Oybele
  • Link zum Dreieck im XC-Planner
Anzahl Flüge:
  • Maximal 5 Flüge pro Tag vom Höfatsblick/Zeigersattel
  • Maximal 2 Flüge pro Tag vom Gipfel
  • Maximal 15 Flüge pro Monat
  • Pflichtlandungen an der Seealpe 5
  • Pflichtlandungen im Oybelle 55
Zudem gilt:
  • Die Tandemflüge sind insgesamt innerhalb von 2 Jahren zu Sammeln
  • Alternativ kann die Anrechnung von max. einem ½ Jahr einer Mitgliedschaft in einem Verein mit Gegenrecht und des Oase-Pilotenclubs erfolgen. Ein entsprechender Nachweis ist über die Mitgliedschaft vom Piloten zu erbringen
Dokumentation:
  • Alle Flüge müssen per GPS dokumentiert und passend auf xc.dhv.de hochgeladen und einsehbar sein.
  • Gesammelte Flüge mit dem Tandem müssen ab dem 01.09.2023 durch einen gewerbliche Tandempiloten im Gebiet bestätigt werden.
  • Für eine leichte Übersicht muss eine Liste z.B. per Screenshot angelegt werden. (Vorzeige Beispiel siehe Bildergalerie unterhalb)
  • Folgende Angaben werden ausgefüllt und zusammen mit den Screenshots (Flug Liste) per Mail an die Vorstandschaft eingereicht.
    • Tandemschein seit:
    • ODV Mitglied seit: 
    • Link zu Pilotenprofil auf www.xc.dhv.de : 
    • Link zum Pflichtdreieck: 
    • Tandem Gipfeleinweisung von:  

Gebühr:

Gewerbliche Tandempiloten zahlen zudem den aktuellen Betrag (Stand 2023: 200 € / Jahr) für eine jährlich Landegebühren ihrer Passagiere an den ODV. Dieser Betrag wird zweckgebunden für den Erhalt der Start- und Landeplätze sowie für die Sportförderung eingesetzt. Die Aufteilung der Gelder wird innerhalb der Vorstandschaft besprochen. Damit profitieren der Verein und die Mitglieder vom gewerblichen Tandemfliegen am Nebelhorn. 



Besonderheiten bei der Umstellung:
Piloten, die aktuell bereits am Sammeln sind, erhalten ein Wahlrecht. Sie können ihre gewerbliche Tandemlizenz nach den
alten oder den neuen Regeln erhalten. Piloten ohne aktuelle Gipfelstartberechtigung können diese entsprechend der neuen Kriterien nachreichen. Dies gilt auch bei der Wahl der alten Regelung zur Erlangung der Lizenz!

 

Zuwiderhandlung:

Bei Verstößen gegen die Flugordnung, die Satzung des ODV und Vorgaben des DHV zum Startplatz Nebelhorn Gipfel, Probsthaus, Probsthaus Süd, Zeigersattel und Gaißfuss ist es der Vorstandschaft freigestellt, die oder den Piloten anzuhören um im entsprechenden Fall eine Verwarnung auszugeben oder ein Flugverbot zu verhängen. Dieses wird schriftlich in Absprache mit dem DHV und der Nebelhornbahn AG zugestellt!

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