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Tandemfliegen am Nebelhorn (ab 19. Mai 2018)


Passagierflüge von allen Startplätzen sind nur gestattet, wenn vom Verein eine entsprechende Gebietslizenz erteilt wurde. Das Fluggebiet Nebelhorn ist hochalpin, ausgesetzt und verlangt eine dementsprechende Erfahrung Solo wie Tandem!

Hierbei wird folgendermaßen unterschieden:
  1. Private Tageslizenz (Tageslimitierte Gültigkeit): Für rein private Tandemflüge (nicht gewerblich) von den Startplätzen "Probsthaus" (Höfatsblick), "Probsthaus-Süd" (Zeigersattel) und "Gaißfuß". Bitte beachtet, dass wir zur Freigabe und Prüfung Vorlauf benötigen!
  2. Private Jahreslizenzen für Vereinsmitglieder werden nur nach Beantragung bei der Vorstandschaft und Rücksprache mit den Sicherheitsbeauftragen erteilt
  3. Beschränkte Gebietslizenz (kein Zeitlimit): Für gewerbliche Tandemflüge von den Startplätzen "Probsthaus" (Höfatsblick), "Probsthaus-Süd" (Zeigersattel) und "Gaißfuß".
  4. Unbeschränkte Gebietslizenz (kein Zeitlimit): Für gewerbliche Tandemflüge von den Startplätzen "Probsthaus" (Höfatsblick), "Probsthaus-Süd" (Zeigersattel), "Gaißfuß" und vom gesamten Nebelhorn-Gipfelbereich.
  5. Unbeschränkte Gebietslizenz (kein Zeitlimit für private Tandempiloten) Um Clubmitgliedern die Möglichkeit zu eröffnen am Nebelhorngipfel mit dem Tandem zu starten sind die Voraussetzungen für eine beschränkte Gebietslizenz zu erfüllen und die Voraussetzungen der unbeschränkten Gebietslizenz. Eine Freigabe und entsprechende Einweisung erfolgt zusätzlich in Abstimmung durch die Flugsicherheitsbeauftragten, sofern diese keine Sicherheitsbedenken äußern.

Grundvoraussetzung zum Tandemfliegen am Nebelhorn sind:
  1. Unbeschränkter Luftfahrerschein (B-Schein)
  2. Gültige Passagierfluglizenz
  3. Gültige zutreffende Passagier-Haftpflichtversicherung (für privat oder gewerblich)
  4. Tageslizenz (privat) oder Gebietslizenz (gewerblich)
  5. Mitglied im ODV (bei Gebiets- Jahreslizenzen)
  6. Beantragung einer Anwärterschaft zum gewerblichen Tandemfliegen
 Eine beantragte Lizenz ohne komplette Erfüllung aller Voraussetzungen kommt nicht zur Freigabe. Erst nach der Freigabe wird der Antrag zur Zulassung weiter bearbeitet. Dies gilt für alle Lizenz-Anträge.

Ausbildungsflüge für die Passagierfluglizenz sind im Fluggebiet Nebelhorn nicht gestattet!
 
Die private Tageslizenz berechtigt zu privaten (nicht gewerblichen) Tandemflügen. Hierbei darf nur an den Starplätzen wie oben angeführt gestartet werden. Sie kann formgebunden beantragt werden (Email, Brief, persönlich).

Um die Freigabe zu erlangen, muss der Versicherungsnachweis und der Tandemschein vorgelegt werden. Der Antragsteller muss mindestens 1 Jahr im Besitz des Tandemscheins sein und im Besitz des B Scheines. Nicht Clubmitglieder bezahlen Landegebühr für sich und den Passagier jeweils 2,50 Euro.

(info (@) odv-allgaeu (.) de) oder über die Tandemunternehmen an der Nebelhornbahn.
 

Gewerbliche Tandemflüge dürfen ausschließlich nur mit unbeschränkter oder beschränkter Gebietslizenz durchgeführt werden. Hierbei darf nur an den Startplätzen wie oben angeführt und vom DHV in der Startplatzzulassung beschrieben gestartet werden! Sie kann formlos beantragt werden (Email mit Anhang, Brief mit Kopien, persönlich mit Kopien). Gewerbliche Tandempiloten zahlen zudem jährlich 200.- Euro Landegebühren für Ihre Passagiere an den ODV. Dieser Betrag wird Zweckgebunden für den Erhalt der Start- und Landeplätze sowie für die Sportförderung eingesetzt. Die Aufteilung der Gelder wird innerhalb der Vorstandschaft besprochen. Damit profitieren der Verein und die Mitglieder vom gewerblichen Tandemfliegen am Nebelhorn.

Grundvoraussetzungen für die Beantragung einer Tandemanwärterschaft zum gewerblichen Tandemfliegen:
  1. ODV Mitgliedschaft 2 Jahre
  2. Mindestens 1 Jahre im Besitz der Tandemberechtigung für Deutschland
  3. 1800 DHV-XC Punkte mit maximal 30 Flügen von den Startplätzen des ODV oder
    900 DHV XC Punkte + 3 FAI-2 Wettkämpfe und dabei unter den vorderen 50% platziert
  4. Die Flüge dürfen auch 1 Jahr Rückwirkend eingereicht werden.
  5. Damit wird vom ODV die Tandemanwärterschaft bestätigt und der Pilot kann mit dem Sammeln der Flüge und Voraussetzungen zur Erlangung einer beschränkten Gebietslizenz beginnen.

Die Voraussetzungen zur Erlangung einer beschränkten Gebietslizenz sind:
  1. Grundvoraussetzungen/Anwärterschaft
  2. Vereinsmitgliedschaft mindestens 2 Jahre
  3. Mindestens 2 Jahre im Besitz der Passagierfluglizenz und Flugpraxis als Passagierpilot
  4. Mindestens 50 reguläre Tandemflüge von den Startplätzen "Probsthaus" (Höfatsblick), "Probsthaus-Süd" (Zeigersattel) und "Gaißfuß" innerhalb der letzten 2 Jahre (Startplatz bis Landeplatz Oybelle)
  5. Davon 5 Landungen am Landeplatz Seealpe (Nebelhornbahn Mittelstation
  6. Pro Tag dürfen maximal 5 Flüge zum Nachweis eingebracht werden
  7. Mit GPS dokumentiert.
  8. Bei Nachweis von 900 DHV XC Punkte + 3 FAI-2 Wettkämpfe und dabei unter den vorderen 50% platziert wird die Mindestdauer der Passagierfluglinzenz auf 1 Jahr reduziert.

Die Voraussetzungen zur Erlangung einer unbeschränkten Gebietslizenz Nebelhorn Gipfel sind:
  1. Dieselben Voraussetzungen wie die beschränkte Gebietslizenz
  2. Mindestens 2 Jahre im Besitz der Tandemberechtigung
  3. Mindestens 40 Solo Starts am Nebelhorn Gipfel GPS Dokumentiert in den letzten 2 Jahren
  4. Mindestens 50 Tandemflüge vom Höfatsblick nach Erhalt der uneingeschränkten Lizenz bis Landeplatz Oybelle
  5. Einweisung und Abnahme durch einen vom ODV gestellten DHV-Sicherheitsbeauftragten.

Um die beschränkte und unbeschränkte Gebietslizenz aufrecht zu erhalten, müssen jährlich mind. 30 Tandemflüge am Nebelhorn durchgeführt werden. Der Nachweis hierfür muss am Ende des Jahres schriftlich (Zeugen, Flugbuchenbuch, GPS-Nachweis, Auftragsbücher) dem ODV rechtzeitig vorgelegt werden. Kann er dann für ein weiters Jahr die erforderlichen Tandemflüge nicht vorweisen, darf der Pilot nur noch private Flüge mit Tages- Jahreslizenzen durchführen. Nach einem Nachweis von 10 GPS dokumentierten privaten Tandemflügen darf er wieder gewerbliche Flüge durchführen und die Lizenz ist wieder aktiviert.

In begründeten Fällen (Krankheit, Verletzung, usw.) kann die Vorstandschaft hierzu Ausnahmen für die Zulassung wie Verlängerung genehmigen. Eine Zulassung kann von der Vorstandschaft in begründeten Fällen widerrufen oder auch erteilt werden. Sollte die Anzahl der gewerblichen Flüge über Hand nehmen, behält sich die Vorstandschaft in Absprache mit der Nebelhornbahn AG erforderliche Maßnahmen vor.

 
Für alle Startplätze gilt, Solopiloten sind gleichberechtigt und dürfen beim Start und den Starvorbereitungen nicht gedrängt werden. Am Probsthaus empfehlen wir den gewerblichen Tandempiloten den Bereich Richtung Probsthaus für die gewerblichen Flüge zu nutzen. Freifliegern wird empfohlen den Bereich Richtung Hauptbahn zu nutzen. Verstöße und Anzeigen von allen Fliegern wird nachgegangen und können zur Anzeige kommen. Wir plädieren für ein faires Miteinander, Kameradschaft und Unterstützung im Sinne unserer Satzung und Flugordnung.

Bei Verstößen gegen die Flugordnung, die Satzung des ODV und Vorgaben des DHV zum Startplatz Nebelhorn Gipfel, Probsthaus, Probsthaus Süd, Zeigersattel und Gaißfuss ist es der Vorstandschaft freigestellt, die oder den Piloten anzuhören um im enstprechenden Fall eine Verwarnung auszugeben oder ein Flugverbot zu verhängen. Dieses wird schriftlich in Absprache mit dem DHV und der Nebelhornbahn AG zugestellt!
 
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