- Dieselben Voraussetzungen wie die beschränkte Gebietslizenz
- Mindestens 2 Jahre im Besitz der Tandemberechtigung
- Mindestens 40 Solo Starts am Nebelhorn Gipfel GPS Dokumentiert in den letzten 2 Jahren
- Mindestens 50 Tandemflüge vom Höfatsblick nach Erhalt der uneingeschränkten Lizenz bis Landeplatz Oybelle
- Einweisung und Abnahme durch einen vom ODV gestellten DHV-Sicherheitsbeauftragten.
Um die beschränkte und unbeschränkte Gebietslizenz aufrecht zu erhalten, müssen jährlich mind. 30 Tandemflüge am Nebelhorn durchgeführt werden. Der Nachweis hierfür muss am Ende des Jahres schriftlich (Zeugen, Flugbuchenbuch, GPS-Nachweis, Auftragsbücher) dem ODV rechtzeitig vorgelegt werden. Kann er dann für ein weiters Jahr die erforderlichen Tandemflüge nicht vorweisen, darf der Pilot nur noch private Flüge mit Tages- Jahreslizenzen durchführen. Nach einem Nachweis von 10 GPS dokumentierten privaten Tandemflügen darf er wieder gewerbliche Flüge durchführen und die Lizenz ist wieder aktiviert.
In begründeten Fällen (Krankheit, Verletzung, usw.) kann die Vorstandschaft hierzu Ausnahmen für die Zulassung wie Verlängerung genehmigen. Eine Zulassung kann von der Vorstandschaft in begründeten Fällen widerrufen oder auch erteilt werden. Sollte die Anzahl der gewerblichen Flüge über Hand nehmen, behält sich die Vorstandschaft in Absprache mit der Nebelhornbahn AG erforderliche Maßnahmen vor.
Für alle Startplätze gilt, Solopiloten sind gleichberechtigt und dürfen beim Start und den Starvorbereitungen nicht gedrängt werden. Am Probsthaus empfehlen wir den gewerblichen Tandempiloten den Bereich Richtung Probsthaus für die gewerblichen Flüge zu nutzen. Freifliegern wird empfohlen den Bereich Richtung Hauptbahn zu nutzen. Verstöße und Anzeigen von allen Fliegern wird nachgegangen und können zur Anzeige kommen. Wir plädieren für ein faires Miteinander, Kameradschaft und Unterstützung im Sinne unserer Satzung und Flugordnung.
Bei Verstößen gegen die Flugordnung, die Satzung des ODV und Vorgaben des DHV zum Startplatz Nebelhorn Gipfel, Probsthaus, Probsthaus Süd, Zeigersattel und Gaißfuss ist es der Vorstandschaft freigestellt, die oder den Piloten anzuhören um im enstprechenden Fall eine Verwarnung auszugeben oder ein Flugverbot zu verhängen. Dieses wird schriftlich in Absprache mit dem DHV und der Nebelhornbahn AG zugestellt!