Startplätze

Allgemeines

Die Startplätze am Nebelhorn kennzeichnen sich durch sehr alpines Gelände mit entsprechenden Gefahren (Windverhältnisse und Geländeformationen) aus. Auf Grund der beschränkten Startplatzmöglichkeiten gilt bei Flugbetrieb folgende Regel:

"Pilot macht sich vor dem Auslegen des Schirms komplett startklar (Gurtzeug anlegen, zum Einhängen bereit, etc.) und legt erst dann seinen Schirm aus".

 Achtung: Grundsätzliches Startverbot besteht:
  • an allen Startplätzen bei Hubschraubereinsätzen und -Betrieb im Nebelhorngebiet bei Skibetrieb auf allen Skipisten
  • wenn die vorliegende Startbahn nicht frei ist (jegliche Fußgänger, Arbeitsmaschinen, etc.)

Startplatz Höfatsblick

Höhe: 1909 m MSL
Startrichtung: W
est bis Südwest

Startberechtigt sind:
  • Gleitschirmflieger mit beschränktem Luftfahrerschein (A-Schein) und unbeschränktem Luftfahrerschein (B-Lizenz)
  • Piloten mit entsprechend ausländischen Flugscheinen
  • Tandem-Piloten
  • Ausbildung
sflüge (Solopilot) für Gleitschirmflieger unter folgenden Einschränkungen:
    • es müssen bereits 30 Höhenflüge in anderen Fluggeländen absolviert worden sein
    • Windbedingungen sind laminar
    • Piloten beherrschen den sicheren Kurvenflug
Es ist jederzeit zu den Seilen der Bergbahn ein sicherer Abstand einzuhalten!

Ausweichstartplatz: Zeigersattel

Startplatz Nebelhorn Gipfel

Die Startplätze im gesamten Nebelhorn-Gipfelbereich befinden sich in anspruchsvollem, hochalpinem Gelände mit ostseitiger Seilbahn sowie westseitig einem hohen Fangzaun. Die Startplätze dürfen ausschließlich nur von erfahrenen Piloten mit unbeschränktem Luftfahrerschein (B-Schein) und sicherer Schirmbeherrschung genutzt werden. Für eine notwendige, der Situation angepassten Einweisung hat der Pilot selbstständig zu sorgen, indem er sich ausführlich über die aktuelle Fluggeländeordnung und Auflagen informiert. Es ist jederzeit ausreichender Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden und den Seilen der Bergbahn einzuhalten. Starts dürfen nur parallel zu den Seilen der Bergbahn erfolgen.

Achtung: Tandems sind erst startberechtigt, wenn der Pilot die Gebietslizenz vom ODV erteilt bekommen hat. Weitere Informationen dazu findet ihr hier.

Der Gipfelbereich umfaßt diese offiziellen Startplätze:
  • Nebelhorngipfel-Terrassenstartplatz (nur wenn kein Ski-Pistenbetrieb statt findet). Er liegt unterhalb der Terrassen der Gipfelstation.
    Höhe: 2170 m MSL

    Startrichtung: SSO - SW

    B-Schein Pflicht

  • Nebelhorn Gipfel Oststart
    Höhe: 2170 m MSL
    B-Schein Pflicht
    Zu beachten: 
    • ausreichende Flugerfahrung und Berechtigung von ODV erforderlich
    • vorgeschriebene Winbedingungen: Mind. 10 km/h laminarer Vorwind (Ostwind), max 25 km/h.
    • Tandemstarts sind nicht zulässig
    • Es muss nach dem abheben unmittelbar nach rechts abgedreht/abgedriftet werden ohne Annäherung an die Seile der Bergbahn.
Achtung:
Unterhalb des Terrassenstartplatz befindet sich ein Wanderweg, weshalb an diesem Startplatz mit Hilfe eines Startleiters gestartet werden darf. Dieser wird von den anwesenden Piloten bestimmt und muss sicher stellen, dass kein Dritter im Start- und Abflugbereich gefährdet wird.

Nützliche Wetterstationen am Gipfel:
Windmessstationen direkt am Mast der Gipfelstation: Lawinenwarndienst
Wetterstation direkt am Terassenstartplatz: ODV-Holfuy


Startplatz Geißfuß


Nur für Gleitschirmflieger zugelassen. Der Startplatz ist ein steiler abfallender Grashang.

Höhe: 1949 m MSL
Startrichtung: Süd bis Südwest


Nur zu Fuß zu erreichen (ca. 1 h westnordwestlich der Bergstation Höfatsblick).

Startplatz Zeigersattel


Nur für Gleitschirmflieger zugelassen. Der Startplatz ist ein großer Grashang.

Höhe: 1930 m MSL
Startrichtung West

Nur zu Fuß zu erreichen (ca. 15 min. südlich der Bergstation Höfatsblick)

Startverbot bei Weidebetrieb
. Es ist verboten nach Süden Richtung Seealpsee zu starten - Naturschutz- und Wildeinstandsgebiet!

Startberechtigt alle Piloten mit A-Lizenz, B-Lizenz, Tandemlizenz und Ausbildungsflüge.

Toplandungen sind erlaubt.

Hier ist die offizielle Zulassung für das Gebiet "Nebelhorn", erteilt durch den Deutschen Gleitschirmverband und Drachenflugverband, mit Stand vom 19. April 2024 nachlesbar: zum Dokument

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