Das Nebelhorn-FluggebietAuch das Fluggebiet Nebelhorn befindet sich direkt im Naturschutzgebiet "Allgäuer Hochalpen". Deshalb wurde dieser Flugbereich folgendermaßen eingegrenzt:
- nördliche Begrenzung:
Rubihorn - Geißhorn – Geißfuß – Gundkopf – Nebelhorngipfel
- östliche Begrenzung:
Nebelhorngipfel – Gratgrenze des Nebelhorner Skigebietes – Zeiger
- südliche Begrenzung:
Zeiger – kompletter Schattenberggrat bis vor zum Gipfelkreuz.
Das Wildeinstandsgebiet (siehe rötlich eingefärbter Bereich entsprechend Bild „Fluginfo“) darf nur mit einem Mindesthangabstand von mindestens 100 m überflogen werden.
Alle wichtigen Infos zu unserem Fluggebiet erhaltet ihr u.a. auf den folgenden Seiten
Startplätze
und
Landeplätze
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