Fluggebiet

Das Nebelhorn-Fluggebiet

Auch das Fluggebiet Nebelhorn befindet sich direkt im Naturschutzgebiet "Allgäuer Hochalpen". Deshalb wurde dieser Flugbereich folgendermaßen eingegrenzt:
  • nördliche Begrenzung: Rubihorn - Geißhorn – Geißfuß – Gundkopf – Nebelhorngipfel
  • östliche Begrenzung: Nebelhorngipfel – Gratgrenze des Nebelhorner Skigebietes – Zeiger
  • südliche Begrenzung: Zeiger – kompletter Schattenberggrat bis vor zum Gipfelkreuz.
Das Wildeinstandsgebiet (siehe rötlich eingefärbter Bereich entsprechend Bild „Fluginfo“) darf nur mit einem Mindesthangabstand von mindestens 100 m überflogen werden.
Alle wichtigen Infos zu unserem Fluggebiet erhaltet ihr u.a. auf den folgenden Seiten Startplätze und Landeplätze sowie allen weiteren Unterseiten.
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